DER BLICK DES GOS D'ATURA


In der folgenden kurzen Reflexion beziehe ich mich gezielt auf den Blick, die Ausdrucksweise und nicht auf die Augen des Gos d'Atura, auch wenn ich meinen Kommentar über beide Aspekte abfassen könnte. Und ich beginne mit dem Entscheidenden, dem Blick, denn auf eine gewisse Weise enthält er eines der Wesensmerkmale der Rasse, einen der typischsten Wesenszüge. Der Blick, seine Ausdrucksweise, ist etwas, das wir subjektiv beobachten und interpretieren, und das deshalb nur schwer zu konkretisieren und darzustellen ist. Trotzdem bezieht sich mehr als die Hälfte der gut zwei Zeilen, die die aktuellen Richtlinien den Augen widmen, auf den Blick. Der Rest verbleibt für anatomische Aspekte und für einen Hinweis auf die Augenlider. Sowohl in den Richtlinien des Jahres 1929 als auch in den gegenwärtigen wird die Ausdruckskraft im Blick des Gos d'Atura betont. In den letzten Richtlinien ist zudem hinzugefügt worden, daß der Blick lebendig und intelligent sein soll, unter Betonung dieses Aspekts für die Rasse. In den vergangenen Jahren ist diesen Wesenszügen von einigen Züchtern und Richtern nur geringe Beachtung geschenkt worden. Häufig sieht man auf Ausstellungen ausdruckslose Exemplare, mit einem verschlossenen oder gar traurigen Blick, der häufig von einem entsprechenden Allgemeinverhalten begleitet wird. Und es passiert genauso häufig, daß diese negativen Aspekte durchgehen.

Aus anatomischer Sicht setzen die Richtlinien drei Wesensmerkrnale fest: gerundet, sehr offen und von dunkler Bernsteinfarbe.

Die Form der Augen ist eindeutig festgelegt als gerundet. Deshalb muß es als Mangel verzeichnet werden, wenn die Augen in Abweichung von diesen Idealvorstellungen breit oder mandelförmig sind. Das Merkmal der weiten Öffnung vervollständigt die anatomische Beschreibung und bildet die Grundlage für die Lebhaftigkeit und Ausdrucksstärke des Blicks.

Das letzte anatomische Detail der Richtlinien bezieht sich auf die Augenfarbe. Der Grundsatz der ersten Richtlinien, in denen eine einzige Farbe und Tönung festgelegt wurde, wird beibehalten: ein dunkler Bernsteinton. Der Bernstein ist ein fossiles Harz, das in den vergangenen Jahren vielfach in Schmuck- und Dekorationsstücken verwendet wurde. Die Farbe des Bernsteins umfaßt Schattierungen von dunklem, orangefarbenem Gelb mit Brauntönen, wobei der Gelbton intensiver als beim Topas ist. Leider hat nur eine Minderheit der Exemplare diese Augenfarbe beibehalten, und es wird wahrscheinlich auch Anhänger geben, die nie darauf geachtet haben, daß ein Gos d'Atura diese Augenfarbe besitzt. Wenn es darum geht, die typische Augenfarbe zu beschreiben, so müßte man von einem Mahagonifarbton sprechen, mit leichten Rottönungen, die einen orangefarbenen Einschlag haben und so den bernsteinfarbenen Charakter ausmachen. Die Mehrzahl der gegenwärtigen Exemplare hat kastanienfarbene Augen, mehr oder weniger dunkel, bei einigen sind sie sogar fast schwarz. Dieser Zustand wird gegenwärtig als norma1 erachtet, ohne dabei jedoch in Erwägung zu ziehen, daß die Richtlinien zu befolgen sind, und daß die ursprüngliche Augenfarbe als wesentliches Merkmal zu beurteilen ist. Paradoxerweise ist es nicht das erste Mal, daß ein Richter, der nicht auf die Merkmale der Rasse spezialisiert ist, das als Mangel beurteilt, was ein seltenes Prädikatsmerkmal unserer Rasse darstellt. Es ist in diesem Zusammenhang auch zu berücksichtigen, daß die Richtlinien eine dunkle Bernsteinfarbe fordern, und daß entsprechend helle Augen einen deutlichen Mangel darstellen. Bei sehr jungen Hunden ist eine helle Tönung häufig, die bis zum Alter von zwei Jahren andauern kann, sich später jedoch im Hinblick auf die gewünschte Farbe verdunkelt. Bei Welpen, die im Alter von wenigen Wochen sehr dunkle kastanienfarbene Augen haben, ist es schwer vorherzusagen, ob der Hund im ausgewachsenen Zustand bernsteinfarbene Augen haben wird.

Die Beschreibung der Richtlinien wird durch ein Merkmal zu den Augenlidern vervollständigt: sie sollen schwarz umrandet sein. Dieser Aspekt ist auch bei der Aktualisierung der alten Richtlinien beibehalten worden. Unabhängig von der Farbschattierung des Tiers sollen die Augenlider schwarz umrandet sein, wobei der Schwarzton keine Schattierungen zuläßt: eine graue oder dunkelbraune Pigmentierung ist nicht zulässig, und eine fehlende Pigmentierung der Augenlider wird in den gegenwärtigen Richtlinien als Mangel erachtet, der zum Ausschluß führt. Das gleiche gilt für Augen in Blautönen. Es ist zu beachten, daß Verletzungen in diesem Bereich, als Folge von Verletzungen, Infektionen oder Entzündungen die dunkle Pigmentierung der Haut um die Augenlider kurzzeitig vermindern können und sich später wieder erholen.

Hinzuzufügen ist ein Punkt, auf den der Club schon von Jahren hingewiesen hat, und der gelegentlich zu beobachten ist: die Augen müssen zu sehen sein; sie dürfen weder durch das Haupthaar noch durch die Augenbrauen verdeckt sein. Deshalb muß jeder Hund, der dieses negative Merkmal aufweist, negativ beurteilt werden, und darf nicht in die höheren Kategorien zugelassen werden.

Ein letzter Aspekt, den wir bisher niemals schriftlich festgehalten haben, ist die Beschaffenheit der Behaarung, die die Augen umgibt, vor allem im Bereich der Wangen. In diesem Bereich ist ein marmoriertes oder gemasertes Erscheinungsbild erstrebenswert, oder, wie es ein Züchter bei einer Gelegenheit beschrieb: „wildschweinähnliches Haar“. Dieses Merkmal läßt sich bei den Hunden schon im Alter von zwei Monaten beobachten, und beginnt gleichzeitig seine Ausprägung an den Pfoten.

Abschließend sei nochmals darauf hingewiesen, daß einige Wesensmerkmale dieser Rasse, die die Grundlage des Typus bilden, stärkere Beachtung und höhere Wertschätzung finden sollten.



F. S. Martínez Debén

Fachrichter

Vizepräsident des C.G.A.C.E.

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Ein authentischer Hirtenhund

Die Farbe des Gos d'Atura



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